Senseo Kaffeepads as Holland und die Kaffeesteuer
Schaut man eBay und anderen Versandhändlern im Internet in den jeweiligen Kategorien mit den Kaffeepads, so erkennt man recht schnell das Kaffeepads für Senseo und Co im europäischen Ausland weit billiger sind als in Deutschland. Dies liegt in erster Linie daran, das unsere europäischen Nachbarn in der Regel keine Kaffeesteuer erheben. Wer beispielsweise bei einem Urlaub aus Holland Kaffee mit nach Deutschland bringt, macht sich nicht strafbar solange sich die mitgeführte Kaffeemenge unter der Freigrenze von 10kg liegt. Anders sieht es beim Versand mit der Post aus.
Dies ist beim Zoll wie folgt beschrieben:
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Ausnahmen vom steuerfreien Verbringen zu Privatzwecken kommen dann zum Tragen, wenn die mitgeführten Mengen bzw. andere Umstände erkennen lassen, dass die Waren gewerblich verwendet werden sollen. Werden mehr als 10 kg Kaffee zu privaten Zwecken in das Steuergebiet verbracht, wird widerleglich eine gewerbliche Bestimmung der Waren vermutet. Dies hat zur Folge, dass die Waren in Deutschland versteuert werden müssen. Eine Steuerfreiheit kommt somit nicht mehr in Betracht.
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Aber auch bei kleineren Mengen kann nach den Umständen des Einzelfalls ein gewerblicher Zweck gegeben sein. Hierbei werden vor allem die Art der Beförderung, Unterlagen über den Kaffee bzw. die kaffeehaltige Ware, die Menge oder Beschaffenheit der Ware oder die handelsrechtliche Stellung des Besitzers berücksichtigt.
Eine Besteuerung kann nur vermieden werden, wenn – insbesondere bei Überschreitung der o.a. Menge – eine Verwendung zu privaten Zwecken nachgewiesen wird. -
Verbringt eine Privatperson den Kaffee bzw. die kaffeehaltige Ware aus dem freien Verkehr eines anderen Mitgliedstaates nicht selbst, wird vermutet, dass die Ware gewerblich verwendet werden soll oder im Rahmen des Versandhandels verbracht wird. Beides führt zur Besteuerung der Ware. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich eine Privatperson die Waren gewerblich oder privat schicken lässt.
Der im Internet angebotene gewerbliche Versand aus anderen Mitgliedstaaten der EU an Empfänger im Inland ist nicht steuerfrei. Eine anders lautende Werbung solcher Anbieter ist falsch.

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